Equal Pay: Unternehmen müssen ihre Vergütungsstruktur überdenken (2023)
Ende April 2023 hat der Rat die Lohntransparenz-Richtlinie verabschiedet, nachdem sie schon im Monat zuvor vom Europäischen Parlament angenommen wurde. Die Richtlinie muss spätestens drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten in nationales Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie geht deutlich über die deutschen Anforderungen des Entgelttransparenzgesetzes hinaus. Ziel der Richtlinie ist, das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen in der EU zu verringern.
Vorstand und Aufsichtsrat sollten frühzeitig eruieren, inwieweit das Gesetz Änderungen bei der Entgeltstruktur und der individuellen Vergütungsfestsetzung erforderlich macht, um Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts auszuschließen.
Zudem sollten Vorstand und Aufsichtsrat sich mit
möglichen Reputationsschäden infolge der öffentlichen Berichterstattungspflicht,
der Bedeutung der Neuerungen für die Personalgewinnung und -haltung sowie
möglichen Auswirkungen der höheren internen Transparenz auf die Motivation der Mitarbeiter
auseinandersetzen und Entgeltstruktur sowie die individuelle Vergütungsfestsetzung ggf. anpassen.
Die wesentlichen Inhalte der Richtlinie sind im ACI-Folder zusammengefasst.