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Überwachung der Abschlussprüfung durch den Aufsichtsrat

Leitfaden für die Praxis

Durch das Anfang Juli in Kraft getretene Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) wurde klargestellt, dass der Aufsichtsrat nicht nur die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, sondern die Qualität der Abschlussprüfung insgesamt überwachen muss. In der Praxis herrscht große Unsicherheit darüber, wie der Aufsichtsrat diese Überwachungspflicht erfüllen kann. Das Audit Committee Institute e.V. (ACI) hat einen Leitfaden herausgegeben, der dem Aufsichtsrat hierbei Hilfestellung leisten soll.

Bereits im Jahr 2019 veröffentlichte das Audit Committee Institute e.V. (ACI) die Broschüre »Navigator: Audit Quality Insights für den Aufsichtsrat«, die dem Aufsichtsrat Hilfsmittel für die Beurteilung der Abschlussprüfungsqualität an die Hand gibt. Der vorliegende Leitfaden entwickelt das damals vorgelegte Konzept weiter. Hierzu stellt er zum einen die rechtlichen Anforderungen an Umfang und Intensität der Abschlussprüfungsüberwachung durch den Aufsichtsrat dar (Kapitel »Wie muss der Aufsichtsrat die Abschlussprüfung überwachen?«).

Zum anderen enthält er einen Katalog mit Fragen an den Abschlussprüfer, der dem Aufsichtsrat als Grundlage für eine strukturierte Überwachung dienen soll. Ergänzt wird der Fragenkatalog durch die Benennung konkreter Prüfungshandlungen (Kapitel »Leitfaden für die Abschlussprüfungsüberwachung durch den Aufsichtsrat«).

Inhalt der Navigatorbeilage

Wie muss der Aufsichtsrat die Abschlussprüfung überwachen?

  • Die Aufsichtsratsüberwachung als gesetzlicher Qualitätssicherungsmechanismus
  • Gegenstand und Intensität der Abschlussprüfungsüberwachung durch den Aufsichtsrat
  • Hilfsmittel und Voraussetzungen für eine effektive und effiziente Überwachung

Leitfaden für die Abschlussprüfungsüberwachung durch den Aufsichtsrat

  • Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers
  • Überwachung der Wahrung der kritischen Grundhaltung
  • Überwachung der Wahrung der Eigenverantwortlichkeit in Bezug auf Vorstand, Unternehmensmitarbeiter und Aufsichtsrat
  • Überwachung der Beachtung der gesetzlichen Pflichten zur Gewissenhaftigkeit und zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Gegenstand, Umfang und zu den Grundsätzen der Abschlussprüfung
  • Überwachung der Erfüllung der Berufspflicht zum erforderlichen Mittel- und Zeiteinsatz
  • Überwachung der Berufspflicht zum Einsatz eines geeigneten verantwortlichen Prüfungspartners
  • Überwachung der gesetzlichen Pflichten zur Kommunikation des Abschlussprüfers während der Prüfungsdurchführung
  • Die gesetzlichen Informationspflichten des Abschlussprüfers beim Wechsel des Prüfers
  • Überwachung der Arbeitsergebnisse der
    Abschlussprüfung

Literaturhinweise