feedback

Qualität der Abschlussprüfung

Durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) wird klargestellt, dass der Aufsichtsrat neben der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers auch die Qualität der Abschlussprüfung insgesamt überwachen muss. In der Praxis herrschte bereits vorher Unsicherheit darüber, wie der Aufsichtsrat diese Überwachungspflicht erfüllen kann. Die letzte Änderung des Deutschen Corporate Governance Kodex sah bereits  eine Empfehlung vor, wonach der Prüfungsausschuss regelmäßig die Qualität der Abschlussprüfung zu beurteilen hat. Ähnliche Forderungen zur verstärkten Auseinandersetzung mit der Prüfungsqualität kamen auch von Investoren und Stimmrechtsberatern.

Zwei Praxisleitfäden des Audit Committee Institute e.V. (ACI) sollen dem Aufsichtsrat bei der Abschlussprüfungsüberwachung unterstützen: Bereits im Jahr 2019 veröffentlichte das ACI die Broschüre »Navigator: Audit Quality Insights für den Aufsichtsrat«, die dem Aufsichtsrat Hilfsmittel für die Beurteilung der Abschlussprüfungsqualität an die Hand gibt. Der gleichzeitig mit Inkrafttreten des FISG vorgelegte Leitfaden »Der Navigator: Abschlussprüfungsüberwachung durch den Aufsichtsrat« entwickelt nun das damals vorgelegte Konzept weiter.

Rechtliche Eingrenzung von Überwachungsgegenstand und -intensität

»Der Navigator: Abschlussprüfungsüberwachung durch den Aufsichtsrat« erörtert die rechtlichen Anforderungen an Umfang und Intensität der Abschlussprüfungsüberwachung durch den Aufsichtsrat. So zeigt er etwa auf, dass der Aufsichtsrat vor allem die Einhaltung derjenigen gesetzlichen Vorgaben an die Abschlussprüfung überwachen muss, für deren Beurteilung die unternehmensspezifische und -interne Perspektive von besonderer Bedeutung ist. Gleichzeitig verdeutlicht er, dass die Überwachung primär durch einen Dialog zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer zu erfolgen hat.

Fragenkatalog für einen strukturierten Dialog zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer

Um den rechtlich erforderlichen Dialog für die Abschlussprüfungsüberwachung zu strukturieren, enthält der »Der Navigator: Abschlussprüfungsüberwachung durch den Aufsichtsrat« einen Katalog mit Fragen an den Abschlussprüfer. Primäres Ziel des Dialogs muss die Überwachung der Einhaltung bestimmter gesetzlicher Qualitätsanforderungen sein. Daneben soll durch den Dialog aber auch erkennbar werden, inwieweit der Abschlussprüfer über das gesetzliche Mindestmaß hinaus für eine qualitätsvolle Abschlussprüfung sorgt.

Qualitätsbericht als Grundlage für den Dialog zum Ende der Prüfung

Die Abschlussprüfungsüberwachung durch den Aufsichtsrat muss zu Beginn der Prüfung und an deren Ende intensiver ausfallen. Zum Ende der Prüfung bietet es sich an, den Dialog auf der Grundlage eines  betont informell gehaltene Qualitätsberichts des Abschlussprüfers durchzuführen.

Audit Quality Indicators als Hilfsmittel

Prüfungsausschüsse ziehen im internationalen Kontext vermehrt Audit Quality Indicators heran, um über deren Diskussion mit dem Abschlussprüfer zu vertieften Einsichten in zentrale Aspekte der Abschlussprüfung zu gelangen und mögliche Verbesserungen für das folgende Geschäftsjahr zu identifizieren.

Vor diesem Hintergrund hat das Audit Committee Institute e.V. einen eigenen Mustersatz von Audit Quality Indicators für das deutsche Prüfungsumfeld entwickelt. Dieser ACI-Audit Quality Insights-Mustersatz spricht zehn Qualitätsthemen an, die typischerweise im Rahmen einer laufenden Mandatsbeziehung von Interesse sind.

Weitere Prüfungshandlungen des Aufsichtsrats

Neben dem Dialog mit dem Abschussprüfer muss der Aufsichtsrat weitere Prüfungshandlungen zur Abschussprüfungsüberwachung vornehmen. Hierzu gehört etwa der Austausch mit dem Finanzvorstand über die Prüfungsqualität. »Der Navigator: Abschlussprüfungsüberwachung durch den Aufsichtsrat« erläutert diese zusätzlichen Prüfungshandlungen.