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2017 trat in Deutschland das Entgelttransparenzgesetz – teilweise mit Übergangsfristen – in Kraft. Ziel des Gesetzes ist die Beseitigung der Entgeltdiskriminierung aufgrund des Geschlechts.

Anfang März 2021 legte die EU-Kommission den Richtlinienvorschlag zur Lohntransparenz zur Stärkung des Grundsatzes des gleichen Entgelts vor. Ende April 2023 wurde nun zwei Jahre später die Richtlinie vom Rat beschlossen. Die Richtlinie muss spätestens drei Jahren nach ihrem Inkrafttreten in nationales Recht umgesetzt werden. Der Richtlinienvorschlag geht deutlich über die deutschen Anforderungen des Entgelttransparenzgesetzes hinaus.

Vorstand und Aufsichtsrat sollten frühzeitig eruieren, inwieweit die Lohntransparenz-Richtlinie Änderungen bei der Entgeltstruktur ihres Unternehmens erforderlich macht. Hierzu haben wir die den wesentlichen Inhalt der Richtlinie und die bereits infolge des Entgelttransparenzgesetz geltenden Anforderungen für Sie zusammengestellt.

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