Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D) verabschiedet
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D; EU-Lieferkettengesetz) wird in Kürze in Kraft treten. Sie muss bis spätestens zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten in nationales Recht umgesetzt werden. Für die Unternehmen gelten gestaffelte Übergangsfristen; die ersten Unternehmen müssen die Richtlinie ab 2027 anwenden.
Ziel der Richtlinie ist es, die Achtung von Menschenrechten und den Schutz der Umwelt in der Wertschöpfungskette (»Aktivitätskette«) zu verbessern sowie die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen in den EU-Mitgliedstaaten; den Staaten bleibt es aber unbenommen, strengere Regelungen für die Wertschöpfungskette einzuführen.
Die Neuerungen gehen – etwa in Bezug auf die Einbeziehung indirekter Geschäftsbeziehungen, den Umfang der erfassten Risiken sowie die Haftung von Unternehmen – über das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hinaus, das bereits Anfang 2023 in Kraft getreten ist.
Der Folder fasst die wesentlichen Inhalte der Richtlinie zusammen.