Nachhaltigkeitspflichten in der Wertschöpfungskette (2022)
Ende Februar 2022 hat die EU-Kommission ihren lang erwarteten Entwurf einer Richtlinie zu Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen veröffentlicht. Ziel des Gesetzgebungsvorschlags ist es, die Achtung von Menschenrechten und den Schutz der Umwelt in der Wertschöpfungskette zu verbessern.
Der Entwurf umfasst hierzu drei Regelungsbereiche, und zwar
beinhaltet er Sorgfaltspflichten zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt in der gesamten Wertschöpfungskette,
enthält er Bestimmungen zu deren Berücksichtigung bei Vorstands und Aufsichtsratsentscheidungen und
trifft er Regelungen für deren Berücksichtigung im Rahmen von Unternehmensstrategie und Geschäftsmodell.
Die vorgeschlagenen Neuerungen gehen – etwa in Bezug auf den Anwendungsbereich, die Einbeziehung indirekter Geschäftsbeziehung und die Haftung von Unternehmen – über das deutsche Lieferkettengesetz hinaus, das Anfang nächsten Jahres in Kraft treten soll. Die Neuerungen sind im ACI-Folder zusammengefasst.