Lieferkettengesetz verabschiedet (2021)
Am 11. Juni 2021 hat der Bundestag das Lieferkettengesetz (LkSG) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung verabschiedet. Der Bundesrat wird am 25. Juni abschließend beraten. Zum Schutz der Menschenrechte sollen in Deutschland ansässigen Unternehmen mit mehr als 3.000 im Inland beschäftigten Arbeitnehmern bestimmte Sorgfaltspflichten bezüglich ihrer Lieferketten auferlegt werden.
Wesentliche Neuerung im Vergleich zum Regierungsentwurf vom 3. März 2021 ist die Klarstellung im Gesetz, dass eine Verletzung der im Lieferkettengesetz genannten Sorgfaltspflichten keine zivilrechtliche Haftung begründet. Zudem wurde der Anwendungsbereich präzisiert. Das Gesetz soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Unser Folder widmet sich den neuen Pflichten für Vorstand und Aufsichtsrat.