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ARUG II und DCGK

Konsultation und Vorschlag zur Änderung des Deutschen Corporate Governance Kodex

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat am 21. Januar 2022 einen Vorschlag zur Änderung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) vorgelegt. Stellungnahmen hierzu können bis zum 11. März 2022 bei der Regierungskommission abgegeben werden.

Die vorgeschlagenen Änderungen sehen insbesondere eine verstärkte Berücksichtigung von ökologischen und sozialen Belangen bei der Leitung und Überwachung von Unternehmen vor. Unser aktueller Folder "Vorschlag zur Änderung des Deutschen Corporate Governance Kodex" stellt die vorgeschlagenen Änderungen zusammenfassend dar.

Rückblick

Am 1.1.2020 ist das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) in Kraft getreten. Für den Aufsichtsrat sind insbesondere die Neuerungen zur Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung sowie zu den Geschäften mit nahestehenden Personen (related party transactions) von Bedeutung. Sie betreffen beide ausschließlich börsennotierte Gesellschaften. Darüber hinaus werden durch das Gesetz institutionelle Anleger, Vermögensverwalter und Stimmrechtsberater strengeren Transparenzpflichten unterworfen. Um die Kommunikation der Gesellschaft mit ihren Aktionären zu erleichtern, werden außerdem Finanzintermediäre stärker in die Pflicht genommen.

Die Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex ist mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 20.3.2020 in Kraft getreten. Neben einer Verschlankung und Neustrukturierung des Kodex wurden insbesondere die Empfehlungen zur Vorstandsvergütung und zur Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder überarbeitet. Des Weiteren soll die Professionalisierung des Aufsichtsrats durch Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen weiter vorangetrieben werden. Im Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung soll über die durchgeführten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen informiert werden.

Im Zuge der Neufassung verjüngte sich die Regierungskommission des Deutschen Corporate Governance Kodex und verabschiedete eine Reihe anerkannter Mitglieder. Der Generationenwechsel führt hierbei auch zu mehr Diversität in der Regierungskommission.

In unseren Kurzbroschüren zum ARUG II und zur Neufassung des DCGK finden Sie die wichtigsten Neuerungen im Überblick. Die Navigatorbeilage fasst diese Informationen zusammen. Den Neuerungen ist zudem der Schwerpunkt im Audit Committee Quarterly I/2020 gewidmet.

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