Virtuelle Hauptversammlung, RegE (2022)
Am 27. April 2022 hat das Bundesjustizministerium den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur virtuellen Hauptversammlung vorgelegt. Das Gesetz soll rein virtuelle Hauptversammlungen dauerhaft ermöglichen. Damit stehen Unternehmen in Zukunft zwei Möglichkeiten zur Abhaltung von Hauptversammlungen zur Verfügung:
die Präsenzveranstaltung, die durch elektronische Teilnahme eines Teils der Aktionäre auch als hybride Versammlung abgehalten werden kann, und
die rein virtuelle Hauptversammlung.
Im Vergleich zum Referentenentwurf stärkt der Regierungsentwurf die Rechte der Aktionäre; es wird ausdrücklich angestrebt, dass die Aktionärsrechte in der virtuellen Hauptversammlung weitgehend denjenigen in der Präsenzveranstaltung entsprechen sollen. Zudem ergeben sich gegenüber dem Referentenentwurf folgende Neuerungen:
Es wird ausdrücklich normiert, dass die Satzung der Gesellschaft vorsehen kann, dass bestimmte Gegenstände nicht in einer virtuellen Hauptversammlung behandelt werden dürfen.
Der Vorstand muss nicht, sondern soll nur am Versammlungsort anwesend sein.
Unser aktualisierter Folder gibt einen Überblick über die vorgeschlagenen Änderungen und zeigt kurz die wesentlichen Neuerungen gegenüber dem Referentenentwurf auf.