Verordnung zur entwaldungsfreien Lieferkette - erstmalige Anwendung ab Ende 2025 (2025)
Die EU-Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation, EUDR) trat Ende Juni 2023 in Kraft. Von dem Regelwerk sind mehr Unternehmen betroffen, als es auf den ersten Blick erscheinen mag. Ursprünglich sollte die Verordnung Ende Dezember 2024 in Kraft treten. Auf Initiative der EU-Kommission, der das Europäische Parlament und der Rat zugestimmt haben, wurde der erstmalige Anwendungszeitpunkt jedoch um ein Jahr auf den 30.12.2025, für Kleinst- und Kleinunternehmen auf den 20.6.2026 verschoben.
Ziel der Verordnung ist die Bekämpfung der weltweiten Entwaldung und Waldschädigung. Zudem sollen der EU-Beitrag zu Treibhausgasemissionen und der weltweite Verlust an biologischer Vielfalt verringert werden.
Der Aufsichtsrat sollte die verlängerte Vorbereitungszeit nutzen, um die Erfüllung der Anforderungen insbesondere in Bezug auf die Vorgaben aus der Sorgfaltspflicht im Rahmen der Überwachung der Unternehmensleitung und der Wirksamkeit der unternehmerischen Kontrollsysteme noch einmal kritisch zu überprüfen und mit dem Vorstand zu diskutieren. Unser Folder fasst den wesentlichen Inhalt der Verordnung zusammen.